Seit Einführung der DIN 4108 vor vielen Jahrzehnten und später der Wärmeschutzverordnung in den 90-er Jahren, gefolgt von der Energieeinsparverordnung EnEV, sind an die Außenhülle von Gebäuden Mindestanforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz gestellt. Über entsprechende Gesetzgebungen (Energieeinspargesetz etc.) sind diese Mindestanforderungen rechtsverbindlich einzuhaltende Notwendigkeiten. Grundsätzlich fordert die EnEV eine Minimierung der Wärmeverluste, ohne dies aber zu quantifizieren. Für jedes neu zu errichtende Gebäude sind aber Energiebilanzen zu erstellen und hierbei sind Wärmeverluste über Wärmebrücken zu berücksichtigen.
Die EnEV gibt hierfür drei Möglichkeiten zur Auswahl:
Im nachfolgenden illbruck-Wärmebrückenkatalog zu den Vorwandmontage-Systemen sind für verschiedene Anschluss-Situationen die Ψ-Werte (ΨEinbau) und fRsi-Werte (f(0,25)) angegeben. Die angegebenen U-Werte des Regel-Wandaufbaus dienen zur Orientierung. Die Ψ- und fRsi-Werte sind angegeben für verschiedene Wand-Konstruktionen (Mauerwerk mit WDVS, zweischalig mit Zwischendämmung), für unterschiedliche Mauerwerks-Baustoffe, unterschiedliche Ausladungen des illbruck-Vorwandmontage-Systems und für unterschiedliche Dämmstoff-Stärken. Weiterhin wird unterschieden im Rahmenmaterial des eingesetzten Fensters (Holz, PVC und Aluminium). Wählen Sie aus dem als Download zur Verfügung stehenden Wärmebrückenkatalog die für Ihr Objekt passende Kombination vorbenannter Bestandteile aus und lesen Sie den dazugehörigen Ψ- und fRsi-Wert ab.
Die angegebenen Ψ-Werte kann ein Planer direkt für die Energiebilanzierung nach EnEV einrechnen. Darüber hinaus kann der Ψ-Wert als Kriterium für den Nachweis der Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 verwendet werden.