Die vereinheitliche Kennzeichnung von chemischen Produkten in Europa umfasst 9 Symbole, die den Anwender vor möglichen Gefahren warnen. Seit Juni 2017 ersetzen weiße, rot umrandete Symbole in Rautenform die kleinen gelbschwarzen Quadrate, die früher auf Verpackungen zu sehen waren.
Während sie seit 2010 nur für reine Stoffe wie Brennspiritus oder Aceton verpflichtend waren, gelten sie mittlerweile auch für Gemische wie Klebstoffe, Fleckenentferner oder Waschmittel sowie für alle schädlichen Produkte wie Insektizide oder bestimmte Haushaltsreiniger.
Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) des Europäischen Parlaments regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und Gemischen. Als offizieller Referenztext in Europa ermöglicht er die Anwendung des Globally Harmonised System (GHS) im Arbeits- und Konsumbereich. Die am 31. Dezember 2008 im EU-Amtsblatt Nr. L 3531 veröffentlichte Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft.
Alle Hersteller sind von der Aktualisierung der Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Stoffe und Gemische seit dem 1. Juni 2015 betroffen.
Die Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien muss Folgendes enthalten:
Die Gefahrensymbole eines Produkts werden im Sicherheitsdatenblatt, welches auf unseren Produktseiten zu finden ist,in Abschnitt 2 zusammen mit den Gefahrencodes und dem Gefahrenhinweis angegeben.