Die CE-Kennzeichnung gilt für Produkte, die nach dem 7. Mai 1985 in den Verkehr gebracht wurden. Sie muss leserlich, gut sichtbar und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Form auf dem Produkt angebracht werden. Ist die Kennzeichnung verzerrt oder nachträglich per Aufkleber angebracht, ist zumindest Vorsicht gefragt. Gefälschte Produkte verwenden das Logo oftmals in falschen Proportionen, stark verkleinerter Darstellung oder an ungeeigneten Stellen. Lässt das Produkt die Auszeichnung nicht zu (etwa aufgrund von Form oder Beschaffenheit), sind Verpackung und Begleitunterlagen zur Kennzeichnung zulässig.
Das CE-Kennzeichen allein garantiert keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) nach dem CE-Kennzeichen weist jedoch auf die Einbindung einer sog. benannten Stelle hin.
Sind die EU-Richtlinien nicht vollständig erfüllt, darf die Kennzeichnung nicht vorgenommen werden.