Die Verantwortung des Planers bei der Fenstermontage

illbruck Planungsteam Bauanschluss / 15 Mai 2024

Fenster eröffnen nicht nur den Blick in die Welt, sondern sind auch von außen betrachtet häufig ein Blickfang. Ihre Lage, Größe und Form bestimmen maßgeblich den Charakter einer Fassade und auf der anderen Seite das Ambiente im Innenraum. Kein Wunder also, dass Bauherren der Auswahl der Fenster viel Aufmerksamkeit schenken – nicht zuletzt auch wegen ihrer zentralen Rolle im Hinblick auf die energetische Bilanz. Umso erstaunlicher, dass die eigentliche Montage während der Planungsphase kaum berücksichtigt wird. Ein gefährliches Wagnis.

Es ist so, als würde man einem Ferrari minderwertige, abgefahrene Reifen montieren – mit diesem Bild hat einmal ein Sachverständiger den Umgang vieler Architekten und ausführenden Betriebe mit modernen Fenstertechnologien auf sehr treffende Weise beschrieben. Denn noch immer verursacht ein nachlässiger Umgang mit den Details der Befestigung und Abdichtung den Großteil der Bauschäden rund um das Gewerk Fenster. Und das, obwohl Gutachter immer wieder darauf hinweisen, dass sich diese durch eine intensivere Beschäftigung mit der Materie leicht vermeiden ließen.

Dass hier noch starker Nachholbedarf herrscht, zeigt sich häufig bereits in der Ausschreibung. Dabei gibt es zwei typische Kardinalfehler:

1. Dem Fensterbauer wird die volle Verantwortung zugeschoben

Mit alleinigen Formulierungen wie „Fenstermontage gem. den allgemeinen Regeln der Technik“ werden sämtliche Details der Montage direkt dem Handwerker übertragen. Der Planer zieht sich damit gekonnt aus der Affäre. Bis in die 1990er-Jahre war diese Strategie tatsächlich weitestgehend erfolgreich, doch spätestens seit Einführung der EnEV sind die Abdichtungskonzepte im Fensterbereich zu komplex, um allein dem Handwerker überlassen zu werden. Die hohen Anforderungen hinsichtlich Wärmebrückenreduzierung und Luftdichtheit der Gebäudehülle zwingen den Planer dazu, die Fensteranschlüsse ganzheitlich zu planen. Versäumt er diese Aufgabe, gefährdet er damit z. B. Ansprüche auf KfW-Förderkredite und riskiert zudem Leckagen und Bauschäden. Neben den EnEV-Vorschriften wird der Planer obendrein immer öfter mit einem ganzen Katalog an Anforderungen konfrontiert, die auch für die Fenstermontage relevant sind – Schallschutz, Brandschutz, Einbruch- und Absturzsicherung sind dabei nur einige der wichtigsten Themen. Der Fensterbauer kann hier keinesfalls die alleinige Verantwortung übernehmen, da einige Aspekte weit über seinen Zuständigkeitsbereich hinausgehen und ihm nicht einmal alle entscheidenden Informationen vorliegen.

2. Dynamitfischen im Ozean der Richtlinien

Eine andere Taktik besteht darin, alle erdenklichen Anforderungen in den Ausschreibungstext mit aufzunehmen – frei nach dem Motto: Das Richtige wird schon dabei sein. Dass dabei schnell Widersprüche entstehen, die eine optimale Ausführung quasi unmöglich machen, wird außer Acht gelassen. Und letztendlich wird auch hier wieder der Handwerker mit der Wahl der Abdichtung allein gelassen, obwohl er nicht über den umfassenden Überblick des Planers verfügt.

Diese zwei genannten Szenarien sollten unbedingt vermieden werden. Denn wird die Fensterabdichtung nicht verantwortungsvoll geplant, können trotz einer an sich fachmännisch einwandfreien Konstruktion durch den Fensterbauer Bauschäden entstehen – einfach, weil das angewandte Lösungskonzept aufgrund von Informationslücken nicht ausreichend auf die Gesamtplanung abgestimmt ist.

Die Fensteranschlüsse gehören zu den aufwendigsten Schnittstellen am Bau, da hier etliche Gewerke aufeinandertreffen. Deren umfangreiche Anforderungen optimal aufeinander abzustimmen, ist und bleibt in erster Linie Aufgabe des Planers. Diese Verantwortung gilt es anzunehmen.

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