Streitpunkt Wartungsfuge – Aufklärung schafft Klarheit

illbruck / 31 Dezember 2024

Gerade in Bereichen, die regelmäßiger Nässe oder anderweitigen starken Beanspruchungen ausgesetzt sind, zeigt sich schnell, ob Planer und Verarbeiter bei der Abdichtung der Fugen gute Arbeit geleistet haben. Kommt es zu Problemen, gilt noch immer die sogenannte „Wartungsfuge“ als beliebte Ausrede. Doch so einfach ist die Angelegenheit nicht. Natürlich soll der Auftragnehmer nicht für Schäden haften, die aufgrund einer mangelhaften Wartung entstanden sind. Dafür ist aber auch klar definiert, was wirklich Wartungsfuge ist und welche Pflichten für Planer wie Verarbeiter damit verbunden sind:

Nach DIN 52460 ist die Wartungsfuge „eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.“ Es handelt sich also hier um eine Fuge, bei der aufgrund der äußeren Einflüsse trotz geeigneter Materialwahl und sachgerechter Verarbeitung mit einer verkürzten Lebensdauer zu rechnen ist. Nur weil eine Fuge nicht bloß Blicken, sondern auch mal Feuchtigkeit oder anderen Beanspruchungen ausgesetzt ist, gilt sie deshalb nicht automatisch als Wartungsfuge.

Um von der vereinbarten Gewährleistung ausgenommen zu sein, müssen Wartungsfugen zudem bereits vor der Ausführung benannt und festgelegt werden – entweder durch den Planer im Rahmen der Ausschreibung oder durch den Verarbeiter im Rahmen der Vergabeverhandlungen. Nur wenn Wartungsfugen als solche schriftlich dokumentiert sind, ist der Ausführende von seinen Gewährleistungen entbunden. Eine Fuge im Nachhinein als Wartungsfuge auszugeben, gleicht einem Schritt auf gefährlich dünnes Eis.

Und nicht nur die Benennung und Dokumentation sind entscheidend – auch die ausreichende Aufklärung gegenüber dem Auftraggeber. Dieser muss ausreichend darüber informiert werden, wie die benannten Fugen zu nutzen und zu warten sind. Empfehlenswert ist hier die Übergabe einer entsprechenden Gebrauchsanweisung, idealerweise im Austausch gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung mit Unterschrift des Auftraggebers. Auf diese Weise hat der Verarbeiter seine Aufklärungspflicht erfüllt und ist damit im Streitfall auf der sicheren Seite.

Wichtige Schritte im Umgang mit Wartungsfugen:

  • Fugen umfassend planen (Bewegungen und Belastungen prüfen; Zugänglichkeit zu den Fugen sicherstellen)
  • Wartungsfugen vorab benennen und schriftlich dokumentieren
  • Ein geeignetes Abdichtungssystem auswählen
  • Saubere Vorbehandlung der Fugenflanken
  • Fachgerechte Verarbeitung
  • Regelmäßige Wartung (Auftraggeber ausreichend darüber informieren – am besten mit schriftlicher Bestätigung)