Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Das neue Verpackungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Darin sind alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen weiterhin verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen und einer ordentlichen Verwertung zuzuführen. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflichten Dritter bedienen.
1.1 Verpackungsrücknahme bei Privat bzw. „vergleichbaren Anfallstellen“
Leere Verpackungen von Tremco CPG Produkten aus Privathaushalten oder aus Kleinanfallstellen in so genannten „haushaltsüblichen Mengen“ können über die vorhandene kommunale Sammelschiene („Gelber Sack“, „Gelbe Tonne“ oder Wertstoffhöfe) unentgeltlich abgegeben werden.
1.2 Verpackungsrücknahme bei gewerblichen Anfallstellen
Leere Verpackungen von Tremco CPG Produkten aus gewerblichen Anfallstellen (außer Kleinmengen siehe Punkt 1) werden über die „Zentek Services GmbH & Co. KG“ zurückgenommen. Voraussetzung für die Rücknahme ist die Meldung als Anfallstelle bei Zentek unter der Hotline-Nummer: 02203/89 87 191.
Die Kosten für die Rücknahmesysteme sind in der Regel im Produktpreis enthalten. Der Verbraucher hat damit einen Anspruch auf die kostenlose Rücknahme der bei ihm anfallenden restentleerten Verpackungen. Lediglich zusätzliche Aufwendungen für die Logistik (z. B. Containermieten) sind in Absprache mit dem zuständigen Entsorgungsbetrieb für die Anfallstellen kostenpflichtig.
Mehrweg-Verpackungen (z. B. Paletten, Fässer) werden im Tauschverfahren gehandelt und sind von der Rücknahme ausgenommen.
1.3 Verpackungsrücknahme von PU-Schaum-Dosen
Leere Dosen von PU-Schäumen von Tremco CPG sind unabhängig von der Menge an das PDR-System zurückzugeben. Dazu werden die leeren Dosen in den Original-Kartons gesammelt und unter der kostenlosen Nummer 0800-783-6736 zur Abholung avisiert. Beachten Sie dazu die Anschrift auf den Originalkartons.
Einzeldosen können auch an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 94/62/EG (Verpackungsrichtlinie) erfolgt in den anderen EU-Staaten unterschiedlich. In der Regel ist der Importeur für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Informationen zu diesem Thema können unter der Internetadresse www.pro-e.org eingeholt werden.